
Der dreifache Schutz:
Abzüge schützen Sie und Ihre Mitarbeiter im Labor vor Gefahrstoffexpositionen indem sie:
- Gase, Aerosole und Stäube wirkungsvoll zurückhalten
- gegen Splitter und Spritzer abschirmen
- eine Aufkonzentration brennbarer Gefahrstoffe unterbinden
Deshalb schreibt die BG Chemie in Deutschland vor:
Berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGR 120 Abs. 5.3.1.1
"Arbeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge auftreten können, dürfen grundsätzlich nur in Abzügen ausgeführt werden. Die Frontschieber sind bei solchen Arbeiten geschlossen zu halten."