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- Bedien- und Verkehrsflächen:
BGR 120: 3.1.1 Bedien- und Verkehrsflächen
Bedien- und Verkehrsflächen müssen ausreichend bemessen sein.
Die Mindestbreite an allen Stellen im Labor darf 1 m nicht unterschreiten.
Als Mindestmaße werden in DIN 12 926-1 "Laboreinrichtungen; Labortische, Labortische für allgemeinen Gebrauch, Außenmaße, Platzbedarf, Anforderungen und Prüfungen" für die Bedienfläche, d.h. die Breite des Arbeitsplatzes, z.B. vor dem Labortisch oder Abzug, 450 mm und für die Verkehrsfläche, d.h. die Breite des Verkehrsweges, z.B. zwischen den Bedienflächen, 550 mm angegeben. Hierbei handelt es sich um Mindestmaße.
Die Verkehrsfläche ist zu verbreitern, wenn z.B.
- der Raum zwischen zwei Arbeitsflächen nicht nur als Bewegungsraum der dort unmittelbar Tätigen,
sondern auch als Verkehrsweg für andere Personen dient,
- besondere Arbeitsbedingungen vorliegen, z.B. bei erhöhter Brand- und Explosionsgefahr,
- die Arbeitsflächen länger als 6 m sind,
- zwischen den Arbeitsflächen mehr als 4 Personen arbeiten oder
- sich zwei Abzüge gegenüberstehen.
Die Bedienfläche ist entsprechend zu verbreitern, wenn sie z.B. durch Hocker, herausziehbare Schreibplatten, Gerätewagen oder Unterbauten dauerhaft eingeengt wird. Die Bedienfläche braucht nur einmal vorgesehen werden, wenn zwischen zwei gegenüberstehenden Arbeitstischen bestimmungsgemäß nur eine Person arbeitet.







