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- CMR-Stoffe
Die Kennzeichnung krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, die CMR-Stoffe, mit T oder Xn hängt von der Einstufung dieser Substanzen ab. Es gibt hierbei 3 Kategorien, wobei das Wissen über die Gefährlichkeit von 1 nach 3 abnimmt:
Kategorie 1: aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesen
Kategorie 2: bei Tieren nachgewiesen, wird beim Menschen vermutet
Kategorie 3: es wird angenommen, dass es beim Menschen so ist
Ist ein CMR-Stoff in die Kategorie 1 oder 2 eingestuft, d. h. dass dessen krebserzeugende, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdende beim Menschen bzw. im Tierversuch nachgewiesen werden konnten, erfolgt die Kennzeichnung mit "T - giftig", falls die akute Toxizität keine Einstufung T+ erfordert.
Ist der Stoff in die Kategorie 3 eingestuft, d. h. ist er möglicherweise krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, so ist er mit "Xn - gesundheitsschädlich" zu kennzeichnen, falls die akute Toxizität keine Einstufung in T bzw T+ erfordert.
Eine Einstufung in die Kategorien 1-3 sagt nichts über die Potenz der CMR Wirkung aus, da das EU-Einstufungssystem hierzu keinerlei Aussagen bereithält. So kann es durchaus sein, dass ein CMR Verdachtsstoff (Kategorie 3) eine hochpotente Wirkung besitzt, mangels ausreichend valider Daten ist aber eine Einstufung in Kategorie 1 oder 2 nicht möglich. Trotzdem erlaubt das EU-System im Umgang mit Kategorie 3 Stoffen deutliche Erleichterungen gegenüber Kategorie 1 oder 2 Stoffen.







