
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
- Erste Hilfe bei Verätzungen
Allgemeine Maßnahmen:
-Notruf veranlassen
-auf Selbstschutz achten (Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille usw. tragen), schnell
und umsichtig handeln
-Retten des Verletzten aus dem Gefahrenbereich, weiteren Kontakt mit der Chemikalie verhindern
-Proben der Chemikalie für Notarzt sicherstellen
-ständige Kontrolle der Vitalfunktionen, gegebenenfalls Schocklagerung oder stabile Seitenlage
-Betreuen und Wärmeerhalt des Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Maßnahmen bei Verätzungen der Haut:
-betroffene Kleidungsstücke vorsichtig entfernen
-die Verätzung sofort mit fließendem Wasser abspülen; das Gemisch aus Wasser und ätzendem
Stoff sollte dabei nicht über die unverletzte Haut fließen (sollte es sich um eine hoch konzentrierte
Säure handeln, im Besonderen Schwefelsäure, zuerst abtupfen und dann mit Wasser abspülen, da
es sonst zu starken Verbrennungen kommen kann!)
-falls kein Wasser vorhanden ist, die ätzenden Stoffe vorsichtig abtupfen
-Wunde mit sterilem Brandwunden-Verbandmaterial abdecken
-Laugen müssen erst abgetupft werden, bevor die Wunde mit reichlich fließendem Wasser gereinigt
wird
Maßnahmen bei Verätzungen der Augen:
Bei Verätzungen der Augen ist es wichtig, dass das Auge lange und mit viel Wasser gespült wird. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Ausspülen der Kopf so gedreht wird, dass die noch immer ätzende Chemikalie nicht ins andere Auge fließen kann. Also wird von der Nase aus zur Seite gespült. Die Lider dabei mit zwei Fingern einer Hand öffnen und das Wasser aus etwa zehn Zentimeter Höhe in die inneren Augenwinkel gießen. Aus diesem Grund ist der Einsatz von sog. "Augenbadewannen" nicht ratsam, da das verletzte Auge nach dem Unfall oft unter einem Lidkrampf leidet und somit die Ausspülung der Schadstoffe nur durch die mechanische Öffnung der Lider wie bereits beschrieben möglich ist. Den Verletzten dabei auffordern, das Auge in alle Richtungen zu bewegen. Mindestens 20 Minuten beziehungsweise bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes spülen. Beide Augen nach dem Spülen mit Mullkompressen abdecken und mit einer Dreiecktuchkrawatte versorgen.
Bei Verätzungen durch ungelöschten Kalk (Zement) darf kein zusätzliches Wasser mit dem Auge in Verbindung gebracht werden. Dieses hätte weitere Verätzungen zur Folge. Ungelöschten Kalk mechanisch aus dem Auge entfernen und einen Augenarzt zur Nachsorge aufsuchen
- Erste Hilfe bei Verbrennungen
Die Verbrennung sollte unmittelbar (maximal 5 Minuten) nach Entfernen der Hitzequelle gekühlt werden, um die Schmerzen des Betroffenen zu lindern und ein Ausbreiten des betroffenen Areals durch heiße Gewebeteile zu vermeiden. Zur Kühlung kleinflächiger Verbrennungen verwendet man kühles, nicht jedoch kaltes Leitungswasser (~20 °C). Das Kühlen mit Eis birgt das Risiko, Erfrierungen zu verursachen und ist von daher nicht ratsam. Auch sollte man nur keimarmes Wasser (ideal: Leitungswasser) verwenden, um Infektionen vorzubeugen.
Verbrannte Kleidung oder sonstige auf der Haut sich eingebrannte Gegenstände werden in Fachkliniken entfernt und sollten am Betroffenen verbleiben.
Sollte der Betroffene bewusstlos werden, gelten die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe (Stabile Seitenlage, Wiederbelebung). Die Brandwunde sollte nach dem Kühlen (ebenfalls höchstens 5 Minuten) mit einer sterilen, nicht flusenden Wundauflage (im Idealfall einem Verbandtuch) abgedeckt und dem Arzt vorgestellt werden. Auf die Brandwunde dürfen weder Öl noch Mehl oder andere Hausmittel aufgebracht werden.
Eine Kühlung ist nur bei unter 20-30% verbrannter Körperoberfläche indiziert, darüber würde der Körper zu viel Wärme verlieren, was prognostisch sehr ungünstig ist. Die Studienlage zum Thema Kühlung ist sehr vage, es gibt kaum kontrollierte Studien die einen positiven Effekt nachgewiesen haben. Einzige gesicherte positive Folge von Kühlung ist ein analgetischer Effekt, der das Kühlen bei kleinflächigen Verbrennungen sinnvoll erscheinen lässt.
- Erste Hilfe bei Vergiftung
Bei jeglicher Form von Vergiftung ist ärztliche Hilfe notwendig. Der Giftnotruf stellt darüber hinaus sowohl Betroffenen als auch Fachpersonal Informationen zur Einschätzung der Gefährdungslage und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zielsetzung der Ersten Hilfe bei Vergiftungen ist die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen. Eine unspezifische Giftentfernung erfolgt über Spülungen mit Wasser (Auge, Haut) bzw. über eine Verdünnung oral aufgenommener Substanzen mit anschließenden Erbrechen durch Emetika (Brechmittel). Eine akut vergiftete Person sollte jedoch nicht ohne weiteres zum Erbrechen gebracht werden, denn dies kann die Situation auch verschlimmern, da es bei bestimmten Vergiftungen (so z. B. Säuren, Laugen) und Situationen (Bewusstlosigkeit) absolut kontraindiziert ist. Manche Vergiftungen können mit spezifischen Gegengiften (Antidot) behandelt werden.
Eine Sicherstellung von Giftprobe erleichtert über deren Analyse die Behandlung des Verletzten.







