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- Körperduschen
BGR 120: 3.5.1 Körperduschen
3.5.1.1 In Laboratorien muss eine mit Wasser - möglichst von Trinkwasserqualität- gespeiste Körperdusche am Ausgang installiert sein. Sie soll alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können.
Für die Überflutung aller Körperzonen sind mindestens 30 l/min erforderlich.
Siehe DIN 12 899-1 "Laboreinrichtungen; Notduschen-Einrichtungen; Körperduschen, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen".
3.5.1.2 An Körperduschen muss das Stellteil des schnell öffnenden Ventils leicht erreichbar und verwechslungssicher angebracht sein. Die Öffnungsrichtung muss eindeutig erkennbar sein. Das Ventil darf, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Ketten zum Öffnen des Ventils sind nicht zulässig.
Funktionsprüfung von Körperduschen siehe Abschnitt 11.2.
3.5.1.3 Der Standort von Körperduschen muss durch das Rettungszeichen E 08 "Notdusche" gekennzeichnet sein. Das Zeichen muss der UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) entsprechen. Der Zugang ist ständig freizuhalten.
- Kühlgeräte
BGR 120: 3.8 Kühlgeräte
3.8.1 Kühlschränke und Kühltruhen
In Innenräumen von Kühlschränken und Kühltruhen, in denen sich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entwickeln kann, dürfen keine Zündquellen vorhanden sein.
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann sich z.B. aus offenen oder undichten Gefäßen mit brennbaren Flüssigkeiten entwickeln. Bei Kühlschränken und Kühltruhen in Normalausführung lassen sich Zündquellen vermeiden, wenn Leuchten und Lichtschalter abgeklemmt sind sowie Temperaturregler mit einem eigensicheren Stromkreis versehen sind. Die Abtauautomatik muss außer Betrieb gesetzt sein.
In Kühlschränken mit Abtauautomatik muss die abgetaute Flüssigkeit in ein Auffanggefäß im Innenraum umgeleitet werden. Das Auffanggefäß ist bei Bedarf zu entleeren. Arbeitet die Abschaltautomatik im Innenraum mit einer Hei-zung, muss diese außen abgeklemmt werden. Der Kühlschrank muss durch Abschalten und Türöffnen abgetaut werden. Wanddurchführungen sind mit Silicon oder ähnlichem zu verschließen.
3.8.2 Umgerüstete Kühlschränke und Kühltruhen müssen mit einem Hinweiszeichen mit der Aufschrift "Nur Innenraum frei von Zündquellen" gekennzeichnet sein. Das Zeichen muss der UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) entsprechen.







