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- Schutzstufen nach der Gefahrstoffverordnung
Nach der Gefahrstoffverordnung sind die im Labor verwendeten Gefahrstoffe auf ihre Gefährdung zu prüfen. Dabei ist neben der Einstufung mit den Gefährlichkeitsmerkmalen (also giftig, leicht entzündlich usw.) auch die Häufigkeit der Verwendung, die Einsatzmengen und verschiedene physikalische Eigenschaften, wie die Konzentration in der Luft die Verteilung usw. und die Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser Daten erfolgt dann die Einstufung:
| Stufe | Gefahrstoffe mit den Eigenschaften | Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1 | reizend, gesundheitsschädlich, ätzend (geringe Mengen und geringe Einwirkzeit) | Minimierung der Gefahren durch geeignete bauliche (z.B. Abzug) und organisatorische (z.B. besondere Arbeitsplatzhygiene) Maßnahmen, alle Stoffe kennzeichnen, es dürfen keine Lebensmittelbehälter für Gefahrstoffe verwendet werden, sichere Lagerung der Gefahrstoffe |
| 2 | reizend, gesundheitsschädlich, ätzend | Maßnahmen der Stufe 1, Ersatz von Gefahrstoffen prüfen, Essen, Trinken und Rauchen verbieten, Arbeits- und Privatkleidung trennen, Alleinarbeit nur bei geeigneten Schutzmaßnahmen erlauben |
| 3 | giftig, sehr giftig und mutagene, karzinogene und fruchtschädigende Gefahrstoffe, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht überschritten wird | Maßnahmen der Stufe 2, geschlossene Systeme verwenden (falls möglich), Zugang auf im Labor Beschäftigte beschränken, Gefahrstoffe unter Verschluss aufbewahren |
| 4 | mutagene, karzinogene und fruchtschädigende Gefahrstoffe, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird | Maßnahmen der Stufe 3, Arbeitsbereich deutlich kennzeichnen, Maßnahmen zur Erkennung von Stofffreisetzung treffen |
- Sicherheitsstufen nach dem Gentechnikgesetz (Deutschland)
Die Laboratorien werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt, die sich jeweils nach dem Grad des Risikos der verwendeten Organismen ergeben. Dabei wird zusätzlich noch unterschieden in Sicherheitsstufen für Laboratorien und Produktionsbereiche. Die höhere Stufe schließt die Sicherheitsmaßnahmen aller niedrigeren Stufen ein. Die Sicherheitsstufen sind im Gentechnikgesetz festgelegt, die Maßnahmen in der Gentechniksicherheitsverordnung. Die Sicherheitsstufen entsprechen im wesentlich denen der Biostoffverordnung.
-Sicherheitsstufe 1: Gentechnische Arbeiten, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht
von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist (z.B. gut
bekannte Laborstämme von Escherichia coli oder in Lebensmitteln verwendete Organismen wie
Bäckerhefe)
-Sicherheitsstufe 2: Gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der
Wissenschaft von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt
auszugehen ist (z.B. Wildstämme von Escherichia coli).
-Sicherheitsstufe 3: Gentechnische Arbeiten, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von
einem mäßigen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist (z.B.
Erreger der Tuberkulose oder der Rindertuberkulose).
-Sicherheitsstufe 4: Gentechnische Arbeiten, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von
einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für die menschliche
Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist (z.B. Ebola-Virus, Marburg-Virus oder Maul- und
Klauenseuche).
Die Arbeiten müssen in einem Bereich durchgeführt werden, das für die höchste Gefahr zugelassen ist, die auftreten kann (z.B. Gen aus einem Organismus der Stufe 3 und Empfängerorganismus Stufe 2: Labor muss Stufe 3 zugelassen sein).
- S-Sätze
S 1 Unter Verschluss aufbewahren.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 3 Kühl aufbewahren.
S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.
S 5 Unter ... aufbewahren. (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
S 6 Unter ... aufbewahren. (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
S 7 Behälter dicht geschlossen halten.
S 8 Behälter trocken halten.
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 10 Inhalt feucht halten.
S 11 Zutritt von Luft verhindern.
S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 14 Von ... fernhalten. (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
S 15 Vor Hitze schützen.
S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
S 22 Staub nicht einatmen.
S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (geeignete Bezeichnungen
vom Hersteller anzugeben)
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller
anzugeben)
S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 30 Niemals Wasser hinzugießen.
S 31 Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten
S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
S 34 Schlag und Reibung vermeiden.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material vom
Hersteller anzugeben)
S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Bezeichnung vom Hersteller
anzugeben)
S 43 Zum Löschen ... verwenden. (vom Hersteller anzugeben)(wenn Wasser die Gefahr erhöht,
anfügen: Kein Wasser verwenden)
S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)
S 48 Feucht halten mit ... (vom Hersteller anzugeben)
S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)
S 51 Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. - Nur für den
berufsmäßigen Verwender -.
S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.
S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt
zu Rate ziehen.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen.
S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Folgende kombinierte S-Sätze sind zulässig:
S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (die Stoffe, mit denen
Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)
S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ...
aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom
Hersteller anzugeben)
S3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt
vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)
S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. (vom
Hersteller anzugeben)
S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut
sofort abwaschen mit viel ... .(vom Hersteller anzugeben)
S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise
beseitigt werden.
S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der
Problemabfallentsorgung zuführen.
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (vom
Hersteller anzugeben)
- Stoffreinheit (Gas)
Als Stoffreinheit bezeichnet man bei technischen Gasen, wie sie beispielsweise in Gasflaschen geliefert werden, die Reinheit dieser Gase. Sie wird mit Hilfe von Zahlenwerten ausgedrückt. Dabei bezeichnet die erste Ziffer die Anzahl der "Neuner", die zweite Ziffer ist die erste von "Neun" abweichende Dezimalstelle.
Beispiele:
Wasserstoff 6.0 = Reinheit 99,99990 Vol. % Wasserstoff
Stickstoff 3.8 = Reinheit 99,98 Vol. % Stickstoff
Acetylen 2.4 = Reinheit 99,4 Vol. % Acetylen - veraltete Bezeichnung für Ethin







