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- Technische Regeln
Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen. Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung.
Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
- Türen
BGR 120: 3.1.3 Türen
Türen von Laboratorien müssen nach außen aufschlagen und aus Gründen des Personenschutzes mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein.
Siehe § 10 Abs. 1 und Abs. 5 Arbeitsstättenverordnung mit zugehörigen Arbeitsstätten-Richtlinien ASR 10/1 "Türen, Tore", ASR 10/5 "Glastüren, Türen mit Glaseinsatz" und § 28 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).
Die erforderliche Laufbreite vorbeiführender Verkehrswege darf durch geöffnete Türen nicht eingeengt werden. Das Sichtfenster soll eine ungehinderte Sicht von innen nach außen und umgekehrt ermöglichen.







